Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragliche Regelung zwischen Souldancer Exkursionen, vertreten durch Stephanie Gerundt, im Folgenden "Veranstalter" genannt und dem Teilnehmer (Person, aber auch Schule, Firma oder Gruppe/Verein) einer angebotenen Exkursionen im folgenden "Teilnehmer" oder "Kunde" genannt.
1. Veranstalter
Souldancer Exkursionen
Stephanie Gerundt
Tostedter Straße 30
21259 Otter
2. Leistung
Der Leistungsumfang ist dem jeweiligen Angebot zu entnehmen. Bei der Durchführung von Veranstaltungen behält sich der Veranstalter Änderungen und Abweichungen einzelner Leistungen vor, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, soweit diese Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Inhalt der gebuchten Veranstaltung nicht beeinträchtigen.
3. Vertragsabschluss
Mit der Anmeldung bietet der Veranstalter dem Kunden den Abschluss eines Vertrages zur Teilnahme an einer Exkursion an. Die Anmeldung kann mündlich, fernmündlich oder schriftlich (auch formlos) erfolgen. Sonderwünsche und Anmeldungen, die an Bedingungen geknüpft sind, bedürfen der mündlichen oder schriftlichen Zustimmung des Veranstalters. Der Vertrag kommt mit Annahme durch den Veranstalter zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer an, dass er für seine eigenen Handlungen im Rahmen der Exkursion und deren Folgen selbst verantwortlich ist.
4. Haftung
Wenn der Teilnehmer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist die unterschriebene Einwilligung eines Erziehungsberechtigten nötig.
Teilnehmer sind verpflichtet, den Sicherheitsanweisungen des Veranstalters Folge zu leisten. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer an, dass er für die eigenen Handlungen im Rahmen der Exkursionen und deren Folgen selbst verantwortlich ist. Sollte der Teilnehmer mit gesundheitlichen Risiken konfrontiert sein, so hat er den Veranstalter bei Anmeldung darüber zu informieren. Sollte sich herausstellen, dass der Teilnehmer trotz entsprechender Erkrankung bzw. Beeinträchtigung wissentlich keine, nur unvollständige oder falsche Angaben dazu gemacht hat und dies zu Problemen führt, kann er von der Exkursionen ausgeschlossen werden ohne Erstattung des bezahlten Betrages.
Erfolgen Anzeigen oder Forderungen dritter Personen oder Behörden an mich, deren Verursachung volljährigen Teilnehmern obliegt, indem sie sich nicht an die Verhaltensmaßregeln halten, die vom Veranstalter bei Beginn der Veranstaltung bekanntgegeben werden, werden diese Forderungen an den Verursacher weitergeleitet. Ich behalte mir vor, in diesem Fall gespeicherte Daten (Adressdaten) weiterzugeben. Bei vorsätzlichen, fahrlässig oder grob fahrlässig herbeigeführten Sachbeschädigungen oder Materialverlusten werden dem Verursacher sämtliche Kosten für Reparatur, Wiederbeschaffung und Ausfall in Rechnung gestellt. Dies gilt auch bei unsachgemäßem Umgang mit zur Verfügung gestelltem Material.
Ferner übernimmt der Veranstalter keine Haftung für das Verhalten von Teilnehmern während der Exkursion bzw. nach der Exkursion. Jede Haftung, die sich aus der Kenntnisnahme, der Anwendung oder der Nachahmung der Exkursionsinhalte ergeben könnte, wird abgelehnt. Die Teilnahme an Exkursionsbestandteilen, die ein potenzielles Risiko enthalten, ist jedem Teilnehmer freigestellt und erfolgt bei Teilnahme auf freiwilliger Basis.
5. Aufsichtspflicht
Bei minderjährigen Teilnehmern übernehmen die Erziehungsberechtigten bzw. der von den Erziehungsberechtigten autorisierte Betreuer der Gruppe o. ä. die volle Aufsichts- und Haftungspflicht. Bei allen Veranstaltungen ohne Begleitung einer autorisierten Aufsicht (z.B. Eltern) obliegt uns die allgemeine Aufsichtspflicht. Wir übernehmen keinerlei Haftung bei vom Teilnehmer selbst verschuldeten oder (fahrlässig, vorsätzlich) herbeigeführten Unfällen, Beschädigungen, Verlusten oder Erkrankungen.
6. Haftungsausschluss
Der Teilnehmer übernimmt Eigenverantwortung über all seine Handlungen. Der Teilnehmer bestätigt eine gültige Haftpflicht- und Gesundheitskrankenversicherung abgeschlossen zu haben. Eine Haftung für miteingebrachte Gegenstände wie beispielsweise Kameras und Mobiltelefone des Teilnehmers ist ausgeschlossen.
Es wird keine Haftung oder Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Funktionalität der Exkursionsinhalte übernommen.
Ausgegebene Gegenstände sind und bleiben das Eigentum des Veranstalters und müssen pfleglich behandelt werden. Beschädigungen müssen unverzüglich dem Veranstalter gemeldet werden.
7. Voraussetzung
Voraussetzung zur Teilnahme an den Exkursionen ist eine stabile psychische und physische Gesamtkonstitution des Teilnehmers. Ist der Veranstalter der Ansicht, dass diese nicht bestehen, ist er berechtigt, den Teilnehmer teilweise oder vollständig von der Exkursion auszuschließen.
8.1. Leistungen und Preise
Der Umfang der Leistungen des Veranstalters ergibt sich ausschließlich aus der Anmeldebestätigung und der für den Zeitpunkt der Veranstaltung gültigen Leistungsbeschreibung. Nebenabreden können mündlich oder schriftlich erfolgen und werden durch den Veranstalter bestätigt.
Die zu den Exkursionen angegebenen Preise sind bindend. Alle angegebenen Preise sind Gesamtpreise inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer von 19 Prozent.
8.2 Rücktritt und Stornierung
Im Falle, in dem ein Teilnehmern von Veranstaltung zurücktritt, gelten folgende Rücktrittskosten für alle Exkursionen:
- ab 1 Monat bis 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 30% des Gesamtbetrages
- ab 20 bis 8 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 60 % des Gesamtbetrages
- ab 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 100% des Gesamtbetrages
Eine Stornierung ist nur Textform möglich (auch per E-Mail) und bedarf zur Gültigkeit der Bestätigung des Veranstalters. Alternativ kann auch eine Ersatzperson an der Veranstaltung teilnehmen.
9. Zahlungsweise
Die Bezahlung erfolgt grundsätzlich per Vorkasse (durch Überweisung) sofort nach Erhalt der Rechnung. Sollte eine Zahlung zum Veranstaltungsbeginn nicht erfolgt sein, behält sich der Veranstalter das Recht vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Es gelten dann die Regelungen unter Punkt 8.1. zu Lasten des Teilnehmers.
Der Rechnungsbetrag ist nach Zugang der Rechnung, die alle Angaben für die Überweisung enthält und mit E-Mail verschickt wird (auf Wunsch auch per Post), auf das dort angegebene Konto vorab zu überweisen. Der Kunde ist verpflichtet innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung, bei kurzfristiger Teilnahme bis mindestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn, den ausgewiesenen Betrag auf das in der Rechnung angegebene Konto einzuzahlen oder zu überweisen. Die Zahlung ist ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
10. Höhere Gewalt
Sofern eine Veranstaltung infolge einer bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbaren höheren Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt ist, behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Veranstaltung abzusagen. Der Veranstalter verpflichtet sich einen Ersatztermin zu benennen.
11. Allgemeines
Den Anweisungen des Veranstalters ist Folge zu leisten. Dem Teilnehmer steht es frei, die Veranstaltung jederzeit ohne Angabe von Gründen zu verlassen. Rückzahlungsansprüche seitens des Teilnehmers bestehen hierbei nicht.
15. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen ungültig sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.